
Bei Insolvenz Abtrennung eines nicht zum Vermögen des Gemeinschuldner s gehörenden Gegenstandes aus der allgemeinen Insolvenzmasse, da in diese nur Werte fallen, die dem Gemeinschuldner gehören; der Berechtigte kann verlangen, dass diese Gegenstände aus der allgemeinen Insolvenzmasse ausgesondert und ihm ausgehändigt werden.. Das Aussonderu......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/aussonderungsrecht-bei-insolvenz-i
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